Sozialrecht        

        

Es gibt insgesamt zwölf Sozialgesetzbücher (SGB), die mit römischen Zahlen von I - XII gekennzeichnet sind.

 

Das SGB-II ist allgemein bekannt unter dem Namen Hartz-4.

 

Mit dem zuständigen Amt für Hartz-4 gibt es vielerlei Probleme. Statistisch gesehen sind etwa die Hälfte aller Widersprüche gegen Bescheide des Jobcenters und die Hälfte aller Klagen gegen solche Bescheide vor dem Sozialgericht erfolgreich.  

 

Eine erste Beratung in diesem Bereich kostet Sie selbst nur 15,- €, wenn Sie zu Ihrer Beratung zugleich einen Beratungshilfeschein mitbringen. Den Beratungshilfeschein bekommen Sie beim Amtsgericht unter Vorlage Ihres aktuellen Hartz-4-Bescheides.  

 

Für Klageverfahren  gewährt der Staat Prozesskostenhilfe.