Anwaltsvergütung

Die Anwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV) geregelt.

 

Sie richtet sich unter anderem nach dem Gegenstandswert, der sich in Geld für Ihre Angelegenheit bemisst, oder nach Pauschalwerten, und nach dem Arbeitsaufwand für Ihre Angelegenheit und nach der Bedeutung der Angelegenheit.

 

In anderen Angelegenheiten werden Rahmengebühren mit Spielräumen fällig, bei denen die Vergütung nach oben und nach unten festgesetzt werden kann.   

 

Im außergerichtlichen Bereich sind Honorarvereinbarungen möglich.

 

Bei kleineren Einkommensverhältnissen kann der Staat Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich, in Klageverfahren und bei  Anträgen vor Gericht  Prozesskostenhilfe (PKH) oder - in Familiensachen - Verfahrenskostenhilfe (VKH) gewähren.